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SyxLabs
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Zielgruppe
  2. Vertragsgegenstand, Rechtsnatur des Vertrages
  3. Zustandekommen des Vertrages
  4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  5. Einsatz KI-gestützter Werkzeuge (KI-Transparenz)
  6. Lieferung, Preview und Abnahme
  7. Vergütung, Zahlung, Verzug
  8. Änderungswünsche, Scope Change
  9. Eigentumsvorbehalt, Übertragung der Nutzungsrechte
  10. Bereitstellung, Download-Fenster, Langzeit-Archivierung
  11. Mängelrechte, Gewährleistung
  12. Haftung
  13. Vertraulichkeit, Datenschutz
  14. Verbraucher-Safety-Net (Auffangregelung)
  15. Kündigung, freie Kündigung nach § 648 BGB
  16. Schlussbestimmungen

Anlage 1: Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Zielgruppe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung von Software-Entwicklungsleistungen und damit zusammenhängende Beratungs-, Konzeptions-, Wartungs- und Dienstleistungsangebote zwischen Maximilian Seiler, handelnd unter „SyxLabs" (nachfolgend „Anbieter"), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").

(2) Das Angebot des Anbieters unter syxlabs.org richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dies umfasst Freiberufler, Selbständige (auch ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, z. B. Kleinunternehmer nach § 19 UStG), juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften.

(3) Vertragsschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass entgegen dieser Bestimmung dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommt, gilt § 14 dieser AGB.

(4) Diese AGB werden vor Vertragsschluss durch deutlichen Hinweis und elektronische Zustimmung des Kunden in den Vertrag einbezogen (§ 305 Abs. 2 BGB analog für gewerblichen Verkehr). Eigene oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand, Rechtsnatur des Vertrages

(1) Der Anbieter erbringt für den Kunden individuelle Software-Entwicklungsleistungen auf Werkvertragsbasis (§ 631 BGB). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvertrag, üblicherweise bestehend aus einer Projektanfrage des Kunden, einem Kostenvoranschlag (Estimate) des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden.

(2) Gegenstand der Werkleistung ist die Herstellung eines konkret beschriebenen Werks (z. B. Webanwendung, API-Integration, Dashboard, Automatisierung). Der Anbieter schuldet die Erstellung des vereinbarten Werks, nicht einen bestimmten zeitlichen Aufwand oder einen wirtschaftlichen Erfolg.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages Dritter (Subunternehmer) zu bedienen, sofern dadurch berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Der Anbieter haftet für das Verhalten seiner Subunternehmer wie für eigenes Verhalten.

(4) Der Anbieter ist Solo-Selbständiger. Es besteht keine Verfügbarkeitsgarantie über die im Einzelvertrag genannten Zeiträume hinaus.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Projektanfrage.

(2) Durch Absenden einer Projektanfrage über das Online-Formular gibt der Kunde eine unverbindliche Anfrage ab. Vor Absendung muss der Kunde bestätigen, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt; ohne diese Bestätigung kann keine Anfrage übermittelt werden.

(3) Der Anbieter prüft die Anfrage und übermittelt dem Kunden bei Interesse einen Kostenvoranschlag (Estimate) in Textform. Der Estimate enthält:

  • Leistungsbeschreibung
  • Pauschalpreis oder Aufwandsschätzung
  • Voraussichtlicher Lieferzeitraum
  • Zahlungsbedingungen
  • Gültigkeitsdauer des Estimate

(4) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Estimate innerhalb der Gültigkeitsdauer durch elektronische Annahme im Kundenportal bestätigt. Die Annahme begründet einen Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB.

(5) Der Anbieter speichert den Vertragstext (Estimate und Annahme) elektronisch. Der Kunde kann jederzeit über sein Konto im Kundenportal darauf zugreifen.

(6) Eingabefehler bei der Erstellung der Projektanfrage und bei der Annahme des Estimate können vor verbindlicher Absendung jederzeit über die Benutzeroberfläche korrigiert werden.

(7) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig und vollständig alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien zur Verfügung, insbesondere:

  • Inhaltliche Anforderungen, Spezifikationen und Wireframes
  • Texte, Bilder, Logos, Markennamen, Corporate-Design-Vorgaben
  • Zugangsdaten zu Drittsystemen (Domain, Hosting, APIs), soweit erforderlich
  • Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis

(2) Der Kunde versichert, dass er an überlassenen Inhalten und Materialien die erforderlichen Rechte besitzt und deren Nutzung durch den Anbieter im Rahmen des Vertrages keine Rechte Dritter verletzt.

(3) Verzögert sich die Leistung des Anbieters aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich Lieferfristen entsprechend. Der Anbieter ist berechtigt, hierdurch entstandene Mehraufwände in Rechnung zu stellen.

(4) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Erklärungen dieses Ansprechpartners gegenüber dem Anbieter sind für den Kunden verbindlich.

§ 5 Einsatz KI-gestützter Werkzeuge (KI-Transparenz)

(1) Der Anbieter setzt zur Erbringung der Werkleistung Software-Werkzeuge mit künstlicher Intelligenz ein, insbesondere die API-Schnittstelle der Anthropic Ireland Limited (Claude-Modelle). Diese Werkzeuge unterstützen den Anbieter bei Code-Erstellung, Analyse und Dokumentation.

(2) Der Einsatz von KI-Werkzeugen ist Teil der gewöhnlichen Arbeitsweise des Anbieters. Der Kunde stimmt diesem Einsatz mit Vertragsschluss zu.

(3) Die letzte fachliche Prüfung, Auswahl und Verantwortung für den ausgelieferten Code liegt beim Anbieter. Der Anbieter haftet für die Werkleistung in vollem Umfang nach den Regelungen dieser AGB; eine Haftung wird nicht dadurch eingeschränkt, dass KI-Werkzeuge eingesetzt wurden.

(4) Im Rahmen der Bedienung von KI-Werkzeugen werden vom Kunden überlassene Inhalte und Anforderungen an die KI-Anbieter übermittelt. Eine Verwendung dieser Inhalte zum Training der KI-Modelle wird vertraglich ausgeschlossen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

(5) Der vom Anbieter eingesetzte KI-Assistent im Kundenchat ist nicht zum Abschluss verbindlicher Erklärungen befugt. Verbindliche Zusagen kommen ausschließlich durch den Anbieter persönlich oder durch ordnungsgemäß erstellte Estimates und Rechnungen zustande.

§ 6 Lieferung, Preview und Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Werkleistung stellt der Anbieter dem Kunden das Werk zur Abnahme bereit, üblicherweise über eine geschützte Preview-Umgebung im Kundenportal.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, das Werk nach Bereitstellung unverzüglich auf erkennbare Mängel zu prüfen und festgestellte Mängel innerhalb der Prüfungsfrist gemäß Absatz 4 mitzuteilen.

(3) Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Kunden im Kundenportal oder durch unbeanstandete Ingebrauchnahme der Werkleistung.

(4) Fiktive Abnahme (§ 640 Abs. 2 BGB): Verlangt der Anbieter nach Fertigstellung die Abnahme und setzt dem Kunden eine angemessene Frist, gilt das Werk als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Der Anbieter wird den Kunden bei Beginn der Preview-Phase und nach Ablauf von 10 Tagen ohne Reaktion ausdrücklich auf die Folgen seiner Untätigkeit hinweisen. Die Frist beträgt insgesamt 14 Tage ab der ersten Hinweis-Mitteilung.

(5) Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie sind nach den Regelungen des § 11 zu beheben.

§ 7 Vergütung, Zahlung, Verzug

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem vom Kunden angenommenen Estimate. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich um einen Pauschalpreis.

(2) Zahlungen erfolgen über die im Kundenportal jeweils aktivierten Zahlungsmethoden des Zahlungsdienstleisters Stripe Payments Europe Ltd. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Abnahme der Werkleistung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Pauschalprojekten ab einem Volumen von 1.000 € netto kann der Anbieter eine Anzahlung von bis zu 50 % bei Vertragsschluss verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Bereitstellung weiterer Leistungen und Zugänge bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

§ 7a Umsatzsteuer-Hinweis

Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird gemäß § 19 UStG nicht erhoben und in Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG existiert nicht. Der ausgewiesene Preis ist der Gesamtbetrag.

§ 8 Änderungswünsche, Scope Change

(1) Nach Vertragsschluss vom Kunden gewünschte Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang bedürfen einer gesonderten schriftlichen oder textlichen Vereinbarung (Change Request).

(2) Der Anbieter prüft den Change Request hinsichtlich Machbarkeit und Mehraufwand und unterbreitet dem Kunden ein ergänzendes Angebot. Der Anbieter ist berechtigt, die Bearbeitung des ursprünglichen Auftrags bis zur Klärung des Change Request zu unterbrechen, soweit die geplante Änderung dies erforderlich macht.

(3) Innerhalb des Projekts sind bis zu drei Revisionsrunden (Feedback-Schleifen) zur Anpassung der Werkleistung an die vereinbarten Anforderungen kostenfrei enthalten. Weitere Revisionen werden gegen gesonderte Vergütung erbracht.

§ 9 Eigentumsvorbehalt, Übertragung der Nutzungsrechte (IP)

(1) Sämtliche im Rahmen des Vertrages erstellten Werke und Werkteile (Quellcode, Konfigurationsdateien, Datenbankschemata, Dokumentation, Designs, Konzepte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum bzw. unter dem Nutzungs- und Verwertungsvorbehalt des Anbieters. Der Kunde erhält bis zur vollständigen Zahlung lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zu Testzwecken.

(2) Mit vollständiger Zahlung der Vergütung überträgt der Anbieter dem Kunden ein ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht an allen im Rahmen des Vertrages erstellten Werken. Dieses umfasst sämtliche bei Vertragsschluss bekannten Nutzungsarten, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung und Umgestaltung. Eine Übertragung auf bei Vertragsschluss unbekannte Nutzungsarten im Sinne des § 31a UrhG ist ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Vertrages und bleibt einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten.

(3) Von der Rechteübertragung nach Absatz 2 ausgenommen sind:

  • Open-Source-Komponenten: Softwarekomponenten Dritter, die unter Open-Source-Lizenzen stehen. Diese werden vom Kunden gemäß den jeweiligen Lizenzbedingungen genutzt. Der Anbieter listet eingesetzte Open-Source-Komponenten auf Anforderung auf.
  • Pre-Existing IP: Vor Vertragsschluss bereits beim Anbieter vorhandene allgemeine Werkzeuge, Bibliotheken und Vorlagen (Boilerplate). Diese verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zum Zweck der vertragsgemäßen Verwendung des Werks.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Tatsache der Vertragsdurchführung und allgemeine Beschreibungen des Projekts (Branche des Kunden, Projekttyp, eingesetzte Technologien) zu Referenzzwecken zu verwenden. Konkrete Inhalte, vertrauliche Informationen oder Screenshots des Werks werden nur mit Zustimmung des Kunden verwendet.

§ 10 Bereitstellung, Download-Fenster, Langzeit-Archivierung

(1) Nach Abnahme und vollständiger Zahlung stellt der Anbieter dem Kunden das Werk in einer für die vertragsgemäße Nutzung geeigneten Form bereit, üblicherweise als ZIP-Archiv im Kundenportal.

(2) Das Werk steht dem Kunden im Kundenportal für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Bereitstellung zum Download zur Verfügung. Anschließend wird es für mindestens 12 Monate ab Bereitstellung in einem kostenfreien Langzeit-Archiv aufbewahrt; auf Anforderung kann es während dieses Zeitraums erneut bereitgestellt werden.

(3) Nach Ablauf des 12-Monats-Archivs kann der Anbieter das Werk aus seinen Systemen löschen. Der Kunde ist verpflichtet, eine eigene Sicherung anzulegen.

(4) Eine darüber hinausgehende Wartung, Hosting-Bereitstellung oder Weiterentwicklung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 11 Mängelrechte, Gewährleistung

(1) Der Anbieter haftet für Mängel des Werks nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB), modifiziert durch die nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Ein Mangel liegt vor, wenn das Werk nicht die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht eignet. Maßgeblich für die Beurteilung sind ausschließlich die im Estimate oder ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen festgehaltenen Anforderungen.

(3) Kein Mangel sind insbesondere:

  • Funktionsstörungen aufgrund unsachgemäßer Bedienung durch den Kunden
  • Inkompatibilitäten mit nicht vereinbarten Drittsystemen
  • Auswirkungen nachträglicher Änderungen am Code durch den Kunden oder Dritte
  • Funktionsstörungen aufgrund von Änderungen externer APIs oder Drittsysteme nach Abnahme

(4) Der Kunde hat dem Anbieter Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(5) Verjährung: Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Diese Verkürzung gegenüber der gesetzlichen Frist (zwei Jahre bei Werken, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht) ist im gewerblichen Verkehr nach ständiger Rechtsprechung zulässig. Die Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso unbeschränkt haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters auf Schäden begrenzt, die typischerweise bei Verträgen dieser Art vorhersehbar sind. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut – ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf das Auftragsvolumen des betroffenen Einzelvertrages, begrenzt.

(3) Für Datenverluste haftet der Anbieter nur insoweit, als der Kunde regelmäßig und in angemessenen Abständen eigene Datensicherungen vorgenommen hat und sichergestellt hat, dass diese Datensicherungen aus aufbereiteten Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

(4) Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Zusammenarbeit sowie für drei Jahre nach deren Beendigung.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Konzepte, Quellcode, Kundendaten, Geschäftsbeziehungen sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen.

(3) Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Ein entsprechendes Muster stellt der Anbieter auf Anforderung bereit.

(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden selbst durch den Anbieter zur Vertragsdurchführung erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

§ 14 Verbraucher-Safety-Net (Auffangregelung)

Für den Fall, dass entgegen § 1 Abs. 2 ein Vertrag mit einem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB zustande kommt, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

(1) Der Anbieter ist berechtigt, einen solchen Vertrag innerhalb angemessener Frist wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Vertragspartners gemäß §§ 119 Abs. 2, 142 BGB anzufechten. Die Anfechtungsfrist nach § 121 BGB beginnt mit Kenntniserlangung des Anbieters von der Verbraucher-Eigenschaft des Kunden.

(2) Wurde der Anbieter durch arglistige Täuschung über die Unternehmer-Eigenschaft des Kunden zum Vertragsschluss bestimmt, ist der Anbieter zur Anfechtung nach § 123 BGB innerhalb der Frist des § 124 BGB berechtigt.

(3) Wird der Vertrag wirksam angefochten, gilt er als von Anfang an nichtig (§ 142 BGB). Die Parteien haben sich die empfangenen Leistungen nach den Regelungen über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) zurückzugewähren. Wertersatz für vom Anbieter bis zur Anfechtung erbrachte Leistungen kann der Anbieter nach § 818 Abs. 2 BGB verlangen.

(4) Solange der Anbieter den Vertrag nicht angefochten hat, gelten zugunsten des Verbrauchers die folgenden zwingenden Schutzrechte:

  • Widerrufsrecht: Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 1 (Widerrufsbelehrung).
  • Wertersatz bei vorzeitigem Leistungsbeginn: Verlangt der Verbraucher ausdrücklich den Beginn der Werkleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist und bestätigt er sein Wissen darum, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB), so schuldet er bei einem Widerruf vor vollständiger Vertragserfüllung anteiligen Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung gemäß § 357a Abs. 2 BGB.
  • Verkürzung der Gewährleistungsfrist: Die Verjährungsverkürzung in § 11 Abs. 5 dieser AGB gilt gegenüber Verbrauchern nicht. Es gilt die gesetzliche Frist nach § 634a BGB.
  • Haftungsbeschränkung: Die Haftungsbeschränkungen in § 12 gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 309 Nr. 7 BGB, zulässig sind.

(5) Im Übrigen bleiben sämtliche zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen unberührt.

§ 15 Kündigung, freie Kündigung nach § 648 BGB

(1) Der Kunde kann den Vertrag bis zur vollständigen Fertigstellung des Werks jederzeit aus freien Stücken ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 648 Satz 1 BGB).

(2) Im Falle einer Kündigung nach Absatz 1 ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 648 Satz 2 BGB).

(3) Es wird vermutet, dass dem Anbieter 60 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden Vergütung zustehen (§ 648 Satz 3 BGB). Diese Vermutung kann durch Nachweis widerlegt werden.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist,
  • der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten trotz angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt,
  • über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters in 17154 Neukalen. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach §§ 36, 37 VSBG teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

Anlage 1: Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

Diese Anlage gilt ausschließlich für den Fall, dass entgegen § 1 Abs. 2 dieser AGB ein Vertrag mit einem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB zustande kommt (vgl. § 14 dieser AGB).

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Maximilian Seiler, SyxLabs, Warsower Weg 1A, 17154 Neukalen, E-Mail: hello@syxlabs.org) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
Maximilian Seiler – SyxLabs
Warsower Weg 1A
17154 Neukalen
E-Mail: hello@syxlabs.org

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

______________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________

Name des/der Verbraucher(s): ____________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________

Datum: ____________

(*) Unzutreffendes streichen.

Stand: 17. Mai 2026

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